Wie komme ich zu meiner Kostenerstattung?

 

Die Abrechnung mit mir als Wahlarzt erfolgt privat mit der Möglichkeit der anteilsmäßigen Rückverrechnung mit Ihren SVA-G100er-Kooperationsbutton-2013SKrankenkassen.

Auf unseren Honorarnoten finden Sie den Antrag auf Kostenrückerstattung von Ihrer Versicherung.

Vorsorge- bzw. Gesundenuntersuchungen werden innerhalb von 12 Monaten einmalig direkt mit Ihrer Krankenkasse verrechnet.

Für alle Versicherten der Gewerblichen Wirtschaft sind wir Kooperationspartner für den SVA-100er (link zur Info der SVA)

 
 
 
 
 
 
 

Call Now Button