Wie komme ich zu meiner Kostenerstattung?
Die Abrechnung mit mir als Wahlarzt erfolgt privat mit der Möglichkeit der anteilsmäßigen Rückverrechnung mit Ihren Krankenkassen.
Auf unseren Honorarnoten finden Sie den Antrag auf Kostenrückerstattung von Ihrer Versicherung.
Vorsorge- bzw. Gesundenuntersuchungen werden innerhalb von 12 Monaten einmalig direkt mit Ihrer Krankenkasse verrechnet.
Für alle Versicherten der Gewerblichen Wirtschaft sind wir Kooperationspartner für den SVA-100er (link zur Info der SVA)